Sorgenfrei bei Wasserschäden
Rohrbruch, defekte Spülmaschine oder ein Wasserschaden in angrenzenden Wohnungen – der Schreck kommt meistens spontan und ist gerade vor der Urlaubszeit eine zeitlich ungünstige Angelegenheit. Damit die Schäden möglichst schnell beseitigt werden können, müssen einige Schritte beachtet werden, damit der Haushalt wieder rund läuft.
In der Regel ist ein Wasserschaden in der Hausratversicherung mit inbegriffen. Das trifft zumindest auf alle Schäden zu, die durch Zu- und Ableitungen entstehen und für den Mieter oder Immobilienbesitzer unzugänglich sind. Ebenso sind damit verbundene Rohrsysteme für die Wasserversorgung, Warmwasseranlagen, Dampfheizungen, Solarheizungen sowie Klima- und Werbepumpen mitversichert. In der Hausratversicherung sind somit diverse Leitungswasserschäden abgedeckt, nicht jedoch Schäden in der Garage oder im Außenbereich. Für diese ist eine Zusatzversicherung notwendig.
Schaden minimieren
Wichtig ist, den Wasserschaden sofort zu dokumentieren und der Versicherung zu melden. Darüber hinaus besteht die sogenannte Schadensminderungspflicht, die den Versicherten verpflichtet, die Folgeschäden so gering wie möglich zu halten. Das kann auch bedeuten, direkt einen Handwerker zu kontaktieren. Dieser sollte zunächst einen Kostenvoranschlag aufsetzen, der an die Versicherung weiter gegeben wird. Sollten sofort notwendige Reparaturen anfallen, sollten ausgetauschte Komponenten in jedem Fall aufbewahrt werden – diese dienen der späteren Schadensbegutachtung seitens der Versicherung.
Versicherung informieren
Sobald die Schadensfeststellung abgeschlossen ist, kann dann auch der Neukauf von beschädigten Geräten stattfinden. Müssen Elektrogeräte wie Waschmaschinen oder Spülmaschinen neu angeschafft werden, lohnt es sich, die Meldung der Versicherung abzuwarten. Diese ersetzt in der Regel einen Teil der Kosten. So können sie dann gezielt neue Geräte aussuchen und eine Waschmaschine kaufen, die ihrem Wunsch entspricht. Wurde der Schaden jedoch durch angrenzende Wohnungen oder Grundstücke verursacht, haftet die Versicherung des Verursachers. In der Regel ist dies die Haftpflichtversicherung des Nachbarn. Sollte allerdings eine grobe Fahrlässigkeit der Grund für den Schaden sein, muss der Versicherte unter Umständen selbst für die Kosten aufkommen. Geräte wie Spülmaschinen oder Waschmaschinen sollten aus diesem Grund auch nicht in Abwesenheit der Bewohner in Betrieb sein, da dies bereits als Fahrlässigkeit im Schadensfall gewertet wird. Sogenannte Aqua Stopps an den Zuläufen, wie sie viele Geräte in der Zwischenzeit haben, sind daher ein hilfreiches Feature, das unerwünschtes Wasseraustreten vermeidet. Auch die regelmäßige Wartung kann frühzeitig auf Schwachstellen am Gerät hinweisen, sodass weitere Schäden erst gar nicht auftreten.